Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der Nachname eines Kindes kann in den Namen der Pflegeeltern geändert werden, wenn dies dem Wohl des Kindes förderlich ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz. (Urteil vom 24. April 2015, 4 K 464/14).

Geklagt hatte der leibliche Vater des Kindes, der gegen eine Namensänderung war. Er war der Meinung, die Interessen der leiblichen Eltern seien unberücksichtigt geblieben.

Hier können Sie den Fall nachlesen:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)