Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Leistungen, die von einem freien Träger an Pflegeeltern gezahlt werden, sind steuerfrei, sofern sie zumindest mittelbar aus öffentlichen Mitteln der Jugendhilfe zur Förderung der Erziehung des Pflegekindes geleistet werden.

Hier erfahren Sie mehr zum aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofes (Urteil vom 05.11.14 VIII R 29/11):

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)