Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

“Gibt es eine Möglichkeit für “ehemalige” Pflegekinder die leiblichen Eltern sowie eventuell vorhandene Geschwister und Verwandte gänzlich zu enterben? Und ist es auch möglich zu verhindern, dass diese benachrichtigt werden, sollte dem “ehemaligen” Pflegekind etwas zustoßen?”

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten ein Pflegekind bzgl. der Enterbung von Verwandten hat und wie Wirksam ein Benachrichtigungsverbot tatsächlich ist.

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)