Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Pflegeeltern müssen in familiengerichtlichen Verfahren, die sich mit ihrem Pflegekind beschäftigen, keine Gerichtskosten tragen. Das steht mehr oder weniger ziemlich deutlich im Gesetz. Eine wichtige Information. Schließlich können durch Gerichtskosten, Anwaltsentgelte, Verfahrensbeistandsgebühren oder Rechnungen von Sachverständigen einige tausend EUR zusammenkommen. Wie beruhigend für die Pflegeeltern, dass sie „nur“ ihren eigenen Rechtsanwalt bezahlen müssen.

Doch leider „vergessen“ Familiengerichte gerne diese Bevorzugung der Pflegeeltern.

Das OLG München hat sich in einer sehr aktuellen Entscheidung ganz klar zu Gunsten der Pflegeeltern positioniert. Hier erfahren Sie mehr dazu:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)