Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die beim Bundesverfassungsgericht für das Familienrecht zuständige Richterin Dr. Britz hat in einem öffentlichen Aufsatz dargestellt, nach welchen Kriterien das Gericht entscheidet, wenn ein Kind aus eine leiblichen Familie herausgenommen und in einer Pflegefamilie untergebracht werden soll. Diese Kriterien gelten grundsätzlich auch dann, wenn es um die Frage einer Rückführung geht. Im Folgenden werden Teile dieses Aufsatzes dargestellt. Erstaunlich ist, dass die Autorin das Recht des Kindes, in der Obhut seiner Eltern aufzuwachsen hervorhebt und sich dabei auf die „ständige Rechtsprechung“ des BVerfG beruft. Zitiert wird dann aber eine Entscheidung des BVerfG, die ausdrücklich hervorhebt, dass das Kind ein Recht darauf hat, nicht „zur Unzeit“ seinen unmittelbaren Bezugspersonen weggenommen zu werden.

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Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)