Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Irgendwo weit weg, in „Süddeutschland“ durfte ich mal wieder erleben, wie es früher war. „Pflegekinder haben nun mal das Schicksal, nie zu wissen, wo sie dauerhaft hingehören“.
Wie bitte? Welcher alte Familienrichter hat da denn lange kein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gelesen. „Für jedes Kind ist es lebenswichtig immer die Chance zu haben, bei den leiblichen Eltern zu leben“. Oje, Oh je, jetzt wird’s kritisch. „Darum ist jedes Pflegeverhältnis immer nur auf Zeit angelegt. Das Ziel ist immer die schnellstmögliche Rückführung zu den leiblichen Eltern“. Jetzt reicht es mir aber. Wer erzählt so einen Quatsch. Kein Familienrichter. Auch kein Jugendamt. Nein, der leibhaftige komplette Senat eines mir bis dahin völlig fremden Oberlandesgerichts. Der kleine Harald (Name natürlich geändert) lebte schon seit über drei Jahren bei seinen Pflegeeltern. Inzwischen war er sechs Jahre alt. Seine Eltern konnten sich nicht um ihn kümmern. Sie mussten erstmal ihre Drogensucht in den Griff bekommen. Das gelang ihnen dann auch so einigermaßen. Kontakt zum Kind konnten sie in dieser Zeit allerdings nicht halten zum Kind. Egal. Harald war ein pfiffiges Kerlchen und kam mit dem Kontakt zu seinen leiblichen Eltern nach drei Jahren Pausen gut zurecht. So gingen die Wochen ins Land. Eines Tages besuchten die Pflegeeltern das zuständige Jugendamt um dies und das zu besprechen. Bei der Gelegenheit, so ganz nebenbei, erzählte ihnen die gutgelaunte Mitarbeiterin, dass nächste Woche das Amtsgericht über den Rückführungsantrag der leiblichen Eltern entscheiden werde. „Ach was. Wussten wir ja gar nicht“. Egal. Der Anwalt schrieb noch schnell ein paar Zeilen zusammen, faxte sie zum Gericht und …. Zu spät.

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