Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht. Das inzwischen zweijährige Kind lebt seit seiner sechsten Lebenswoche bei der Großmutter. Die leibliche Mutter hatte das Kind stark vernachlässigt. Während der Zeit bei der Großmutter hat die leibliche Mutter sich kaum gemeldet, die Großmutter mehrfach beim Jugendamt wegen „Misshandlung“ angezeigt, das familiengerichtliche Verfahren extrem verzögert durch das Nichteinhalten von Terminen und zwei Hilfeplangespräche beim Jugendamt laut schimpfend vorzeitig verlassen. Es war alles sehr schwierig. Die Sachverständige empfahl nun, das Kind aus dem Haushalt der Großmutter herauszunehmen und fremd zu platzieren. Jedenfalls keinesfalls zur leiblichen Mutter zu geben. Damit war die Großmutter schweren Herzens einverstanden. Sie hatte aber keine Kraft, die ewigen Angriffe ihrer Tochter, der leiblichen Mutter, vom Kind fernzuhalten. Außerdem hatte sie neu geheiratet und wollte sich jetzt auf ihr neues Leben konzentrieren.

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