Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Man kann nie sicher sein. Im Fall des OLG Brandenburg wurde der leiblichen Mutter die elterliche Sorge entzogen und dem Jugendamt als Amtsvormund übertragen. Das (zweijährige) Kind lebte zu diesem Zeitpunkt schon seit über einem Jahr in der Pflegefamilie und war dort gut eingebunden. Was das Jugendamt, Allgemeiner sozialer Dienst, allerdings nicht so sah. Die fanden, das Kind gehöre in eine Einrichtung. In der Pflegefamilie würde es nicht richtig betreut, die Bindung zu den Pflegeeltern sei unsicher.

Um die Herausnahme durch das Jugendamt zu verhindern, ordnete das Amtsgericht daher neben der Vormundschaft auch das Verbot der Herausnahme bis zum Ablauf des laufenden Schuljahres an. Es sah die Sache nämlich genauso wie die Pflegeeltern: Das Kind sei dort gut verwurzelt und dürfe keinesfalls in eine Einrichtung überführt werden.

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