Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Pflegeeltern, bei denen die Kinder als Dauerpflegekind leben, haben die sogenannte Alltagssorge nach § 1688 BGB. Dazu brauchen sie keine Vollmacht, die haben sie kraft Gesetz.

Das ist der Teil der elterlichen Sorge, der das alltägliche Miteinander betrifft. Wann das Kind ins Bett geht, mit wem es spielt, welchen Film im Kino es sehen darf, welchen Sport es treibt oder wie lange es abends noch Fernsehen schauen darf. Letztlich streiten die Gerichte immer mal wieder um die Frage, was Alltagssorge und was „besondere Sorge“ ist.

Erfahren Sie hier, was das OLG Frankfurt nun hinsichtlich des (normalen) Impfens entschieden hat:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)