Große Aufregung unter den ehrenamtlichen Einzelvormündern, wie es viele Pflegeeltern sind. Das Familiengericht weist auf die Möglichkeit hin, sich die Aufwandsentschädigung (aktuell € 399,00 jährlich) vom Pflegekind („Mündel“) später wieder zu holen – wenn es selbst verdient oder auf andere Weise (plötzlich) zu Einkommen oder Vermögen kommt. Dürfen die das?
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