Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Immer wieder kommen Jugendämter auf die Idee, das Pflegegeld nach Pflegestufe 1, 2 oder 3 auf das Pflegegeld nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz anzurechnen. Dass dieses aber nur in ganz engen Grenzen möglich ist, muss immer wieder gerichtlich geklärt werden. Ein aktuelles Urteil aus Cottbus beschäftigt sich mit der Frage, ob Pflegegeld nach Stufe 1 angerechnet werden darf, wenn ein erhöhtes Pflegegeld nicht aus erzieherischen Gründen gezahlt wird, sondern weil der Sachaufwand bei der Betreuung des Kindes höher ist. Im Ergebnis lehnt das Gericht eine Anrechnung ab.

VG Cottbus 23.03.2016 – 1 K 1414/14. Der Bezug von Pflegegeld nach § 37 SGB XI schließt wegen des unterschiedlichen Charakters beider Leistungsarten die Gewährung von Pflegegeld für einen sonderpädagogischen Mehrbedarf an Sachaufwand im Sinne des § 39 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 SGB VIII nicht aus.

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