Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Pflegeeltern können sich die Kosten für notwendige Fortbildungsmaßnahmen vom Jugendamt erstatten lassen. Das sollte man aber möglichst vorher beantragen. Das Verwaltungsgericht Schwerin macht eine Erstattungspflicht des Jugendamtes vom vorherigen Antrag abhängig.

Hier können Sie die Entscheidung des VG Schwerin 22.02.2016 – 6 347/13. nachlesen:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)