Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Pflegeeltern müssen an familiengerichtlichen Verfahren, in denen es um ihr (Pflege-) Kind geht, beteiligt werden. Dass muss beantragt werden und kann nur aus besonderen Gründen abgelehnt werden.

Ab Beteiligung sitzen die Pflegeeltern vollwertig mit am Tisch. Sie nehmen an Verhandlungen teil, werden zur Auswahl der Sachverständigen befragt, können Verfahrenskostenhilfe beantragen und haben, vor allem, das Recht, Einblick in die Gerichtsakte und alle beigezogenen Akten zu nehmen. Ein Recht, welches nicht zu unterschätzen ist. Denn oftmals ergibt sich aus den alten Umgangs- oder Sorgeakten, die viele Pflegeeltern erst viele Jahre, nachdem sie das Kind bei sich aufgenommen haben, zu Gesicht bekommen, vieles aus der Geschichte des Kindes, was wichtig, aber, bis dahin, unbekannt war. Doch viele leibliche Eltern sind gegen ein solches Einsichtsrecht der Pflegeeltern.

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