Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Pflegekinder sind selten. Ganz unabhängig davon, dass sowieso nur zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden entschieden und schriftlich begründet werden, kommt bei Pflegekindern hinzu, dass es oft keinen „Kläger“ gibt.

Die Pflegeeltern kämpfen für ihre eigenen Rechte – für die des (Pflege-) Kindes muss zunächst ein Ergänzungspfleger bestellt werden oder der Verfahrensbeistand wird aktiv. Alles Gründe, warum in so wenigen Fällen der Herausnahme von Pflegekindern aus ihrer Pflegefamilie, obwohl es genügend haarsträubend verfassungswidrige Vorgehensweisen von Amtsgerichten und Jugendämtern gibt, das Bundesverfassungsgericht angerufen wird.

Hier nun eine Ausnahme. Eine junge Rechtsanwältin aus Frankfurt hat sich hingesetzt und geschrieben. Herausgekommen sind zwar keine materiell tiefgreifenden Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten von Pflegekindern. Hier ging es ja zunächst „nur“ um die Frage der Herausnahme zur Unzeit. Aber das Bundesverfassungsgericht hat noch einmal sehr deutlich gemacht, dass auch Pflegekinder Rechte haben und geschützt werden müssen. Und dass ihr Verbleib in der Pflegefamilie einen hohen Stellenwert im Leben des Kindes hat. Mithin die „Leiblichkeit“ nicht alle kindlichen Bedürfnisse nach Sicherheit, Geborgenheit und Kontinuität verdrängt. Zudem hat es die Möglichkeiten des Verfahrensbeistandes, selbst für das Kind Verfassungsbeschwerde zu erheben, erheblich gestärkt.

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