Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Nicht selten leben die Enkel bei der Oma oder die Neffen und Nichten bei der Tante. „Innerfamiliäre“ Problemlösung, wie es in Fachkreisen heißt. Man hilft sich, man unterstützt sich, man verhindert die Aufnahme der Kinder in einer Pflegefamilie. Ein Weg, der für viele Familien absolut unvorstellbar ist.

Irgendwann, manchmal erst viele Jahre nach Beginn dieser „innerfamiliären Lösung“, kommt jemand auf die Idee, dafür eine Vollzeitpflegemaßnahme beim Jugendamt zu beantragen. Ein Weg, den Jugendämter nicht immer mit begeisterten Augen begleiten. Dennoch müssen Sie sich natürlich mit entsprechenden Anträgen beschäftigen. Und (oft) nachträglich die Vollzeitpflege bewilligen. Und zwar immer dann, wenn klar ist, dass eine Betreuung und Erziehung der Kinder bei den leiblichen Eltern ausgeschlossen ist und die Verwandten geeignet sind, entsprechende Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen zu erbringen.

Im Gegensatz zur „innerfamiliären Lösung“ begründet die Vollzeitpflege ein Rechtsverhältnis zum Jugendamt mit Rechten und Pflichten. Neben der Pflicht des Jugendamtes, Pflegegeld zu bezahlen, entsteht die Pflicht der (verwandten) Pflegeeltern, Mitarbeiter/innen des Jugendamtes ins Haus zu lassen, zu prüfen, ob und wie Umgang mit den leiblichen Eltern gut oder schlecht ist, und vor allem zu prüfen, welche Hilfe das Kind (Therapie, Tagesgruppe, Elterntraining, Assistenz) braucht. Das alles gehört zur Arbeit einer (verwandten) Pflegefamilie dazu.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)