Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Viele Sorge- oder Umgangsverfahren laufen an den Pflegeeltern vorbei. Obwohl das Kind seit Jahren bei ihnen lebt und dort dauerhaft bleiben wird, diskutieren andere Erwachsene (leibliche Eltern, Jugendamt, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, Gericht) über Sorge, Umgang, Leben, Schicksal und Zukunft des Kindes. Und die (Pflege-) Eltern sind nicht dabei. Deswegen räumt der Gesetzgeber ihnen ein Beteiligung- und ein davon umfasstes Akteneinsichtsrecht ein. Da es eigentlich immer im Interesse des Kindes ist, dass seine sozialen Eltern mit am Gerichtstisch sitzen, haben die meisten Gerichte auch kein Problem damit, die Pflegeeltern vollständig zu integrieren und ihnen vor allem die komplette Akte zu übersenden. Nur eben manchmal nicht. So wie hier das OLG Oldenburg. Begründung: Im Sorgerechtsverfahren wurde der Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie besprochen – was wollen die Pflegeeltern dann noch beteiligt werden, mehr als das hätten sie sowieso nicht erreichen können. Und außerdem hätten sie zwar ein schutzwürdiges Interesse daran, den Akteninhalt zu erfahren. Dagegen steht aber der Datenschutz der Eltern. Diese hätten schließlich ein Recht auf den Schutz ihrer Intimsphäre. Und schließlich obliegt es ja dem Jugendamt, auf das Kind aufzupassen. Darauf sollten sich die Pflegeeltern ruhig verlassen. Naja.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)