Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Anmerkung: Im Folgenden wird eine (alltägliche) familiengerichtliche Entscheidung über einen Verbleibensantrag dargestellt. Das Besondere daran ist, dass das Gericht bereits nach vier Monaten eine endgültige Entscheidung getroffen hat. Die Sicherheit in der verunsicherten Pflegefamilie konnte also recht schnell wieder hergestellt werden. Die 2. Besonderheit dieser Entscheidung ist die Klarheit, mit der sich das Gericht einzig und allein auf die Frage konzentriert hat, was die Herausnahme für das Kind zum jetzigen Zeitpunkt bedeuten würde. Unabhängig von der Frage der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern.

 

Amtsgericht Augsburg. Familiengericht. 404 F 982/14

In der Familiensache A., geb. am 12. August 2013,

wegen elterlicher Sorge

ergeht durch das Amtsgericht Augsburg folgender Beschluss.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

hier weiterlesen auf der „Westerholt + Partner“ Website >>