Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Es ging um die Vormundschaft. Die alleinsorgeberechtigte Mutter war überraschend gestorben. Emily lebte seit ihrer Geburt in der Pflegefamilie. Inzwischen war sie acht Jahre alt. Es ging ihr gut. Umgangskontakte mit der leiblichen Mutter haben gelegentlich stattgefunden, der leibliche Vater war unbekannt. Sorgerechtlich gab es nie Probleme mit der leiblichen Mutter. Sie war immer erreichbar und unterschrieb immer alles ohne Probleme. Den dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie stellte niemand in Frage. Inzwischen trug das Kind sogar den Nachnamen der Pflegeeltern.

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