Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Als ehrenamtlich bestellter Einzelvormund oder Einzelpfleger erhält man derzeit € 399,00 pro Jahr. Entschädigung für den Aufwand, den man als gesetzlicher Vertreter für das „fremde” Kind hat. Pflegeeltern werden oft als Vormund (für das gesamte Sorgerecht) oder als Pfleger (für Teile der elterlichen Sorge) für ihre (Pflege-) Kinder bestellt. In der Regel gemeinsam. Als Paar. Als Eltern.

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