Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Bundesministerium für Finanzen hat in einem Schreiben vom 22. Oktober 2018 an die obersten Finanzbehörden der Länder alle Fremdunterbringungen von Kindern unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten sortiert und ein mögliche Verpflichtung zur Einkommenssteuer begründet. Darin wird noch einmal deutlich gemacht, dass das gesamte Pflegegeld von der Einkommenssteuer befreit ist, nicht nur der Erziehungsanteil.

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