Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Grundsätzlich gilt, dass die jungen Menschen vorrangig zu den Kosten der Jugendhilfe heranzuziehen sind. Dies rechtfertigt sich aufgrund der Tatsache, dass sie Leistungsempfänger sind.
Die Regelungen unterscheiden zwischen jungen Menschen bis zur Volljährigkeit und Volljährigen.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

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