Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Darf das Jugendamt anordnen, dass statt begleiteter Umgänge alle drei Wochen jetzt Telefonkontakte alle zwei Tage stattfinden?

Antwort:

Nein. Da müssen Sie zustimmen. Alle Umgangsregelungen, die in irgendeiner Form Ihre Mitwirkung erfordern (Telefon zur Verfügung stellen, das Kind anhalten, zu telefonieren, den Termin überwachen) gehen nur mit Ihrer Zustimmung. Da geht nichts mit Anordnung. Sie sind aber zu einer sachlichen und kindeswohlorientierten Zusammenarbeit verpflichtet. Die CORONA Krise fordert uns alle. Daher hilft es nicht, wenn sie „die Gunst der Stunde nutzen“ und sich jeder Veränderung verweigern.

Kreative Lösungen sind gefragt. Die einfache Formel, statt persönlichen Kontakt, mehr Telefongespräche klingt gut, ist aber nicht in jedem Fall die beste Lösung. Telefongespräche sind etwas ganz anderes als begleitete Umgänge in attraktiven Räumen. Es kommt auf den Einzelfall an. Grundsätzlich sind Sie aber verpflichtet, kreativ und wohlwollend an Ersatzlösungen mitzuwirken.