Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Wir warten jetzt schon seit einem ¾ Jahr auf die Rückführung unserer Pflegetochter zu uns. Die Gutachterin empfiehlt die sofortige Rückführung zu uns. Das Gericht weigert sich nun, einen Termin zu machen. Dieser sei nicht „zwingend notwendig“.

ANTWORT:

Das ist nicht nachvollziehbar. Hier kann Beschwerde eingereicht oder beantragt werden, dass der Richter wegen Befangenheit abgelehnt wird. Wenn die Aussage der Gutachterin eindeutig ist, darf keinesfalls länger mit der Rückführung gewartet werden. Hier ist in jedem Fall eine „zwingende Notwendigkeit“ für einen gerichtlichen Anhörungstermin gegeben. Ich rate in jedem Fall zu einem Gespräch mit dem Jugendamt und/oder dem Vormund. Vielleicht kann die Rückführung ja auch einvernehmlich ohne gerichtlichen Beschluss durchgeführt werden. Die sachverständige ist mit Sicherheit bereit und in der Lage, die Notwendigkeit den Verantwortlichen auch telefonisch zu vermitteln.