Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Können wir beim Jugendamt die Erstattung unserer Aufwendungen für die Betreuung der Kinder verlangen? Wir mussten beide arbeiten, die Kinder wurden von einer Nachbarin betreut, die dafür Geld bekam.

ANTWORT:

Grundsätzlich ja. Bei besonderen Bedarfen kann das Pflegegeld „erhöht“ werden. Auch nur zeitweise oder befristet. Kosten für die zusätzliche Betreuung der Kinder gehört dazu. Viele Jugendämter tun sich aber schwer damit und verlangen mindestens, dass man alle anderen Quellen für Zuschüsse (ergänzende Sozialhilfe, Kurzarbeit, Ermäßigung KITA-Gebühren u.ä.) vorher ausschöpft. In jedem Fall würde ich die Kostenerstattung so schnell wie möglich schriftlich beantragen.