Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Wir wollen eine Namensänderung für unser Pflegekind beantragen. Dürfen wir das aktuell überhaupt oder müssen wir damit bis nach der Krise warten?

ANTWORT:

Sie dürfen den Antrag stellen. Das normale, schriftliche Antragsverfahren ist durch die CORONA Krise nicht eingestellt. Im Gegenteil. In vielen Gerichten haben die Richter/innen und Rechtspfleger/innen gerade jetzt Zeit, sich mit liegen gebliebenen Akten zu beschäftigen. Ansonsten bleibt Ihre Akte halt solange liegen, bis sie an der Reihe ist.