Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Im Moment gibt es viele Regeln, die von Verwandten oder Familienangehörigen sprechen. Die Erlaubnis, jemanden zu besuchen oder im Freien in einer Gruppe spazieren zu gehen hängt oft davon ab, ob man verwandt oder eine Familie ist. Sind damit auch Pflegefamilien gemeint?

ANTWORT:

Ja. Die Begrenzung bestimmter Tätigkeiten (Besuche zu Geburts- und Feiertagen, größere Gruppenansammlungen, Spaziergänge im Freien) hat den Sinn, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Darum sollen möglichst nur eng und in einem Haushalt zusammenlebende Familienmitglieder zusammenkommen. Dazu gehört natürlich auch die soziale (Pflege-) Familie. Würde man hier das Tatbestandsmerkmal Leiblichkeit einführen, würden die Vorgaben keinen Sinn machen. Denn es kommt bei der CORONA – Bekämpfung nicht auf die Leiblichkeit, sondern auf das tatsächliche, soziale und familiäre Miteinander an.