Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Dürfen die sorgeberechtigten leiblichen Eltern bestimmen, mit wem sich unser Pflegekind jetzt in den CORONA Zeiten treffen darf?

ANTWORT:

Mit wem sich das Pflegekind tagsüber trifft, ist eine sorgerechtliche Alltagsentscheidung. Solche Entscheidungen treffen grundsätzlich die Pflegeeltern in eigener Kompetenz. Dazu gehören, trotz CORONA, auch aktuell Treffen mit Freunden. Der Gesetzgeber traut den Pflegeeltern zu, kindeswohlorientierte und gesundheitsbewusste Entscheidungen zu treffen. Die sorgeberechtigten Eltern können solchen Alltagsentscheidungen jedoch, wenn sie von ihnen wissen, widersprechen. Dann sind die Pflegeeltern (leider) auch in Alltagsdingen an die Entscheidungen der sorgeberechtigten leiblichen Eltern gebunden. Das gilt aber nicht, wenn eine Verbleibensanordnung in der Welt ist. Dann darf nur das Familiengericht in den Alltag der Pflegefamilie eingreifen.