Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

FRAGE:

Unser Pflegekind ist an COVID 19 erkrankt. Müssen wir das den leiblichen Eltern, die das komplette Sorgerecht haben, mitteilen?

ANTWORT:

Nein. Auch dann nicht, wenn diese direkt danach fragen. Sie sind als Pflegeeltern nur dem Jugendamt gegenüber auskunftspflichtig. Hier aber auch vollständig, zeitnah und umfassend. Die leiblichen Eltern müssen sich an das Jugendamt wenden, wenn sie Auskunft über das Kind haben wollen. Letztlich müssen Sie aber selbst entscheiden, wie sie mit den leiblichen Eltern zusammenarbeiten und ob sie diese direkt informieren wollen. Denn das dürfen Sie natürlich. Es besteht keine Auskunftspflicht, aber auch kein Auskunftsverbot.