Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Unser Pflegesohn lebt seit sechs Jahren bei uns. Wir sind eine Vollzeitpflegestelle und werden vom Jugendamt betreut und erhalten von dort das Pflegegeld. Jetzt soll die Sache zum Sozialamt übergehen. Die prüfen jetzt den Fall. Das Jugendamt hat uns aber schon das Pflegegeld gestrichen und sagen, sie seien nicht mehr zuständig. Stimmt das?

 

Antwort:

Bis zur Übernahme der Sache durch das Sozialamt bleibt das Jugendamt zuständig. Sie sollen nicht unter dem Streit der Ämter über die Zuständigkeit leiden. Das Jugendamt muss daher aufgefordert werden, notfalls über das Verwaltungsgericht, solange weiter Pflegegeld zu zahlen und fachlich unterstützend und beratend tätig zu sein, bis das Sozialamt offiziell und schriftlich übernommen und seine Zuständigkeit erklärt hat. Hilfreich ist es oft, sich selbst an das Sozialamt zu wenden und vorzuschlagen, im Rahmen eines „Runden Tisches“ mit allen Beteiligten die Übernahme zu besprechen. Schließlich ist es wichtig, dass das Pflegeverhältnis mit allen Sonderbedarfen und individuellen Inhalten dem Sozialamt bekannt wird und die Hilfen im neuen Zuständigkeitsbereich genauso weiterlaufen. Das ist wirklich wicht. Denn das System des Sozialamtes unterscheidet sich sehr stark vom System des Jugendamtes. Hier muss unbedingt genau abgestimmt werden, was, wann und wie übergeht.

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