Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Zitat: „Schwesterähnlich”. So stand es im Hilfeplan eines Jugendamtes. In der Pflegefamilie lebte ein zweijähriges leibliches Kind, als die gerade geborene Sophie als Pflegekind in der Familie einzog. Seitdem, inzwischen schon über acht Jahre, lebten alle als Familie glücklich und zufrieden zusammen. Das ist, nach Auffassung des Jugendamtes als „schwesterähnliches” Zusammenleben zu werten.

Frage: Was ist das Gegenteil? Ein Schwester-echtes Zusammenleben? Was natürlich nur möglich ist, wenn in den Adern von Mutter und/oder dasselbe Blut fließt.

Es ist noch viel zu tun!

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema!

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