Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die dreijährige Lena lebte seit ihrem sechsten Lebensmonat bei ihren Pflegeeltern. Sie war aufgrund von Vernachlässigung in Obhut genommen worden. Eine Gutachterin sprach von schweren Erziehungsdefiziten, mangelnder Problemeinsicht und ungeklärten psychischen „Befindlichkeiten“ der leiblichen Eltern. Sie empfahl eine langfristige Therapie und eine dauerhafte Fremdunterbringung der Kinder.

Das Problem: Als die leiblichen Eltern zwei Jahre später die Rückführung verlangten, kannten weder die Pflegeeltern noch ihr Anwalt dieses Gutachten. Jugendamt und Verfahrensbeiständin unterstützten den Rückkehrwunsch.

Der Richter kündigte eine Entscheidung an und wollte die alte Akte nicht mehr beiziehen. Doch auf Antrag der Pflegeeltern wurde das Gutachten übersandt. Sein Inhalt war erschütternd. Auch die Verfahrensbeiständin beantragte daraufhin die Anhörung des Gutachters und die Aussetzung des Verfahrens.

Doch es war zu spät: Der Richter hatte die Rückführung bereits beschlossen.

Erst ein Eilantrag beim Oberlandesgericht stoppte die Rückführung. Der frühere Gutachter wird angehört, ein neues Gutachten eingeholt, die Umgänge bleiben vorerst wie bisher.

Das war knapp.