Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Die leiblichen Eltern weigern sich, zum Umgang in unsere Gegend zu kommen. Wir sollen, sagt jedenfalls das Jugendamt, das Kind immer in den 50 Kilometer entfernten Wohnort der leiblichen Eltern bringen. Müssen wir das befolgen?

Antwort:

Da gibt es keine festen Grenzen. Kein Gericht wird Sie mit Beschluss verpflichten, das Kind zum Umgang zu bringen. Alles, was Sie tun, ist freiwillig. Weigern Sie sich, was durchaus legitim ist, müssen Jugendamt und Gericht sich eine andere Lösung überlegen. Andrerseits sind Sie zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. Es wäre daher für alle Beteiligten am besten, man fände einen Kompromiss. Jugendämter und Gerichte sind aber sehr schnell bereit, die Pflegeeltern stark einzubinden. Viele Pflegeeltern machen aus Angst, sonst Ärger zu bekommen oder das Kind zu verlieren mit. Seien Sie hier stark, unverbindlich und sachlich. Auch Ihre Mitwirkung muss verhältnismäßig sein. Und nicht wenige leibliche Eltern beteiligen sich viel zu wenig aktiv am Geschehen. Wenn man ihnen nicht das Kind hinterherträgt, passiert nichts. Das soll so auch nicht sein.