Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Was mache ich eigentlich, wenn plötzlich das Jugendamt vor der Tür steht und das Kind abholen will?

Antwort:

Ohne gerichtlichen Herausgabebeschluss oder einer akute Kindeswohlgefährdung darf das Jugendamt das Kind nicht gegen den Willen der Pflegeeltern mitnehmen. Ohne diese Voraussetzungen darf auch die Polizei nicht eingreifen. In einer solchen Situation sollten Sie die Herausgabe verweigern und umgehend einen Eilantrag auf Verbleib beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen.

Wird dennoch versucht, mit Androhung von Gewalt, dem Einsatz von Polizei oder schwerwiegenden Konsequenzen, das Kind übergeben zu bekommen, müssen Sie stark bleiben, auf die Rechtslage verweisen und umgehend den Verbleibensantrag stellen. Es ist extrem viel einfacher, ein Kind im Rahmen eines Verbleibensverfahrens zunächst in der Pflegefamilie zu halten als es nach einer (rechtswidrigen) Inobhutnahme zurückzubekommen.

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