Frage:
Was mache ich eigentlich, wenn plötzlich das Jugendamt vor der Tür steht und das Kind abholen will?
Antwort:
Ohne gerichtlichen Herausgabebeschluss oder einer akute Kindeswohlgefährdung darf das Jugendamt das Kind nicht gegen den Willen der Pflegeeltern mitnehmen. Ohne diese Voraussetzungen darf auch die Polizei nicht eingreifen. In einer solchen Situation sollten Sie die Herausgabe verweigern und umgehend einen Eilantrag auf Verbleib beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen.
Wird dennoch versucht, mit Androhung von Gewalt, dem Einsatz von Polizei oder schwerwiegenden Konsequenzen, das Kind übergeben zu bekommen, müssen Sie stark bleiben, auf die Rechtslage verweisen und umgehend den Verbleibensantrag stellen. Es ist extrem viel einfacher, ein Kind im Rahmen eines Verbleibensverfahrens zunächst in der Pflegefamilie zu halten als es nach einer (rechtswidrigen) Inobhutnahme zurückzubekommen.
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Leider schon anders erlebt. Im November PK eingezogen und im Januar mit Vormund und 2 JA Mitarbeitern abgeholt. Angeblicher 8a Vorwurf vom alten Kindergarten gegen mich. Was es war, habe ich vom JA nie erfahren, Datenschutz.
Die leiblichen Eltern meinten, es war, weil ich zu dem 4 1/2 Jahre alten Kind gesagt habe, er möchte bitte seine Jacke alleine anziehen.
Ständig müssen wir auch zittern, wenn der Hausbesuch des Bruders ansteht. Dieser lebt seit Geburt (2 1/2 Jahre) bei uns.
Ich traue mich gar nicht von Problemen zu erzählen, da der kleine auffällig in der Erziehung ist, da ich ständig Angst habe, das sie ihn auch raus nehmen. Das würde allen das Herz brechen