Frage:
Darf ich mit meinen Pflegekindern verreisen?
Antwort:
Natürlich. Im Rahmen der Alltagssorge nach § 1688 BGB dürfen Sie alltägliche Dinge selbst und ohne Erlaubnis entscheiden. Dazu gehören (alltägliche) Wochenendausflüge, Fahrten in den Freizeitpark, der Aufenthalt in der Ferienwohnung auf Wangerooge und Urlaube im Bayerischen Wald oder im Spessart. Auch „normale“ Auslandsreisen gehören dazu. Für den Campingurlaub in Holland, die Pauschalreise nach Spanien oder der Kurztrip nach New York brauchen Sie keine Erlaubnis von den leiblichen Eltern oder dem Vormund. Wichtig sind gültige Reisedokumente und, bei einem Nachnamen des Kindes, auch der Nachweis vom Jugendamt, dass dieses Kind berechtigterweise bei Ihnen lebt. Nur wenn Vormund oder die sorgeberechtigten leiblichen Eltern explizit bestimmte (Alltags-) Reisen verbieten, gilt diese Vollmacht nach § 1688 BGB nicht (mehr).
Für „besondere“ Reisen brauchen Sie dagegen die Erlaubnis. Ohne sie dürfen Sie nicht fahren. Damit sind längere Auslandsaufenthalte, Reisen in Krisenregionen (Israel, Russland, Westafrika) oder besonders riskante Ferien (Klettern in den Karpaten, Hochseesegeln, Safari in Ostafrika) gemeint. Bei Reisen, die nicht eindeutig alltäglich oder besonders sind (Türkei, Südamerika, Südostasien) empfehle ich die vorherige Absprache mit den sorgeberechtigten Eltern oder dem Vormund und dem Jugendamt. Umgang fällt im Urlaub aus. Die Sachbearbeiter im Jugendamt haben keine Befugnis, den Urlaub zu regeln, das bestimmen die Sorgeberechtigten.
Aktuell haben wir zwei offene Verfahren beim Familiengericht. Umgangsregelung und Sorgerecht. Nach 6 Jahren bei uns, in der Pflegefamilie, will die Mutter das Kind zurück, wird unterstützt durch das Jugendamt und offene Lebenshilfe. Uns wurde ein zweiwöchiger Urlaub in Griechenland durch die sorgeberechtigte Mutter verboten. Weiterhin wurde uns vom gegnerischen Anwalt mitgeteilt, dass wir nur zwischen den vierzehntägigen Umgängen verreisen dürfen. Ist das korrekt? Sonst wäre es Kindswohlgefährdung.
Guten Tag, zunächst einmal wünsche ich Ihnen viel Kraft für die anstrengende Zeit. Während eines normalen Urlaubs der Pflegefamilie (bis zu 3 Wochen am Stück in der Hauptreisezeit), fällt der Umgang aus, ggfs. wird er nachgeholt. Die Aussage, es darf nur zwischen den 14tägigen Umgängen Urlaub gemacht werden ist falsch und selbst kindeswohlgefährdend. Hier würde ich mich auf die Hinterbeine stellen, die spinnen doch. Sie sind seit sechs Jahren die soziale Familie des Kindes, da ist ein 2wöchiger Griechenlandurlaub selbstverständlich. Die Verhinderung, wie hier, ist ein gutes Argument gegen die “Rückführung”.
Was brauche ich an Dokumente um mit meinem Pflegekind in die Türkei zu reisen
Hallo, einen Nachweis, dass Sie mit dem Kind in die Türkei reisen dürfen, am Besten vom Jugendamt mit offiziellem Anschreiben. Und gültige Reisepapiere. Bei Reise in die Türkei empfehle ich zudem eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (leibliche Eltern oder Vormund).
Gute Tag
Ich habe mal eine frage ich habe einen Umgangsbeschluss meine Tochter jede Woche zu sehen. Die Pflegemutter geht jeden Monat für 2bis 3 wochen weg. Die Stunden wurden dan nachgeholt. Jetzt aufeinmal meint das Jugendamt die Stunden müssen nicht nachgeholt werden. Stimmt das?