Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Der Richter sagte neulich zu uns, wir haben keinen Anspruch, da wir nurpflege Eltern seien. Was heißt das?

Antwort:

Nurpflege Eltern kennt das Gesetz nicht. Es gib im Gesetz die „Eltern“, damit sind immer die leiblichen Eltern gemeint. Also die Frau, die das Kind geboren hat und der Mann, der mit der Frau in der Empfängniszeit verheiratet war, ODER den, der mit Zustimmung der Mutter die leibliche Vaterschaft behauptet (anerkannt) hat ODER der, dessen leibliche Vaterschaft durch einen Test festgestellt wurde.

Dann gibt es Personen, bei denen ein nicht leibliches Kind über Tag und Nacht in „Familienpflege“ lebt. Dazu gehört auch die Mehrzahl der „Pflegeeltern“, also diejenigen, bei denen eine Maßnahme des Jugendamtes nach §§ 27, 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) eingerichtet ist. Einige der „Familienpflege“ – Eltern, bei denen keine Vollzeitpflege eingerichtet ist, haben außerdem eine „Pflegeerlaubnis“ vom Jugendamt. Die Rechte der verschiedenen Formen der Elternschaft sind sehr unterschiedlich.

Unter anderem dürfen (leiblichen) Eltern das Kind nur genommen werden, wenn gar nichts anderes (ambulante Maßnahme, temporäre Maßnahmen, Therapien) hilft. Familienpflegeeltern, also auch die (klassischen) Jugendamtspflegeeltern, darf das Kind nur wieder genommen werden, wenn es durch den damit einhergehenden Bindungsabbruch nicht dauerhaft geschädigt wird und sie in eine familiäre Situation wechseln sollen, die nicht kindeswohlschädlich ist.

„Nurpflege“ Eltern oder auch nur Pflegeeltern ist ein rein ideologischer oder machtstruktureller Begriff. Im allgemeinen Sprachgebrauch gelten (leibliche) Eltern aus ideologischen, biografischen oder populistischen Gründen immer wieder als die „richtigen“ Eltern. Anwälte (leiblicher) Eltern nutzen den Begriff gerne, um ihre vermeintlich rechtlich stärkere Position zu betonen. Jugendämter sprechen oft von nurpflege Eltern um zu zeigen, wer die „Macht“ hat. Familienrichter nutzen den Begriff, weil sie sich nicht ausreichend intensiv mit dem Thema auskennen oder auseinandersetzen.

Letztlich hat aber jede Bezugsperson des Kindes eine rechtlich und auch psychologisch klar definierte Rolle und rechtliche Position im Verfahren. Die gilt es herauszuarbeiten und eine kindgerechte Lösung des Konflikts zu finden.

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