Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Der Pflegekinderdienst wollte das vierjährige Kind aus der Pflegefamilie herausnehmen. Es lebe dort zwar schon seit zwei Jahren und habe eine sichere Bindung aufgebaut. Es sei jedoch verhaltensauffällig, habe wahrscheinlich ein FAS Syndrom und sei kognitiv eingeschränkt. Man müsse daher eine Pflegefamilie finden, die professionell arbeiten und das Kind richtig versorgen können.
Alle waren entsetzt. Sogar der eigene ASD schlug die Hände über dem Kopf zusammen. Das geht gar nicht, das Kind muss dort bleiben. Das sah auch das Gericht so. Es ordnete den Verbleib im Eilverfahren an und gab ein Sachverständigengutachten in Auftrag.

Ein Jahr später traf man sich wieder. Die Sachverständige war ganz klar: Das Kind muss zwingend dort bleiben.
Eine Herausnahme, ja jede weitere Verunsicherung würden das Kind nachhaltig und dauerhaft schädigen.
Gericht, ASD und Verfahrensbeiständin sahen das genauso. Das Kind muss bleiben. Keine weitere Unsicherheit. Sonst besteht eine Kindeswohlgefährdung. Der Pflegekinderdienst knickt schließlich ein. „Na gut. Das Kind bleibt“. Da meldeten sich die Pflegeeltern zu Wort. Um jede Irritation und Verunsicherung des Kindes zu vermeiden, könne man doch die Vormundschaft auf sie, die Pflegeeltern übertragen. Das Kind sei eh schon verunsichert. Durch Umgänge, den fremden Nachnamen und die Aufregung in der Familie durch das Gerichtsverfahren. Durch die Besuche des Vormunds, dessen Befragungen und die Tatsache, dass sie, die Pflegeeltern in bestimmten Entscheidungen um Erlaubnis bitten müssen, würde es noch mehr verunsichert.  Und das sei ja eine Kindeswohlgefährdung. Alle schauten ungläubig. Nein. So sei das ja auch nicht. Der Vormund komme ja nur ab und zu.
In Alltagsdingen könnten ja sowieso die Pflegeeltern selbst entscheiden. Außerdem sei so ein Vormund als neutrale Person, an die das Kind sich in Krisen wenden könne, ja ganz gut. Außerdem würde er die Pflegeeltern vor den nervigen leiblichen Eltern schützen. Der ASD wandte ein, dass es grundsätzlich besser sei, wenn noch eine neutrale Person zuständig sei. Das sei auch besser für die Pflegeeltern. Der PKD war grundsätzlich dagegen. Das Gericht verstand die Anfrage gar nicht, so ein Vormund sei doch immer viel besser, dann müsse man sich nicht selbst um die rechtlichen Dinge kümmern. Die Verfahrensbeiständin sagte, der aktuelle Vormund sei sehr nett und sehr kompetent. Die erwachsenen und mündigen Pflegeeltern gaben schließlich auf.
„Nächstes Jahr stellen wir einen Antrag auch Vormundschaftswechsel. Da ist das Kind 6 Jahre alt und hat seine eigene Meinung“.

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