Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kind wurde gleich nach der Geburt in Obhut genommen, erlebte anschließend zwei Bereitschaftspflegefamilien und kam im Alter von vier Monaten in die Dauerpflegefamilie. Jetzt war es ein Jahr alt. Die leibliche Mutter hatte gleich nach der Inobhutnahme auf Rückgabe geklagt. Ihr Problem waren ihr Drogenkonsum und ihre On-Off Beziehung zum gewalttätigen Vater. Das Gericht lud zum Termin. Das Gutachten lag vor.
Eine Rückführung sei ausgeschlossen. Das Kind sei sicher in der Pflegefamilie gebunden, die Aussagen der Mutter zur Drogenfreiheit nicht glaubhaft. Die leibliche Mutter konterte. Sie habe Drogenfreiheit seit sechs Monaten durch Urinproben nachgewiesen. Die Verfahrensbeiständin fand die Mutter „super“, das Kind könne unbedingt zu ihr zurück. Das Jugendamt war dagegen. Die Lebenssituation der Mutter sei weite unklar. Der Vater ist gar nicht wieder aufgetaucht, was aber jederzeit passieren könne. Wer sechs Monate keine Drogen nehme, sei noch lange nicht dauerhaft clean. Außerdem sei die Mutter nicht bereit, das Kind langsam zurückzuführen, sondern wolle eine „kurze und schmerzlose“ Übergabe.
Die Richterin seufzte. „Ich kann der Mutter nicht das Kind vorenthalten. Sie hat Drogenfreiheit nachgewiesen und ist in einer festen Beziehung. Der Vater hat sich nicht gemeldet. Ich muss die Rückführung anordnen“. Frage des Jugendamtes: „Was ist eigentlich mit den Pflegeeltern. Müssen die nicht angehört werden?“ Die Richterin wurde rot. „Äh. Ja. Das kann wohl sein“. Zwei Wochen später trafen sich alle wieder. Diesmal mit Pflegeeltern. Die waren auch gegen eine Rückführung. Das Kind sei sicher gebunden. Es habe bereits drei Beziehungsabbrüche hinter sich. Die Mutter war bei den Umgängen sehr unzuverlässig. Die neue Partnerin kenne man gar nicht, man wisse aber, dass sie auch Drogen nehme oder genommen habe. Die Richterin winkte ab. „Reicht nicht. Das Kind geht zurück“. Beschlossen und verkündet. Mal sehen, was das OLÖG dazu sagt.

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