Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht.

Das Kind lebte seit sieben Jahren in der Pflegefamilie. Dann wurde plötzlich der Pflegevater vom Arbeitgeber erwischt, wie er am Arbeitsplatz eine Pornoseite im Internet anschaute. Strafanzeige. Meldung an das Jugendamt. Zwei Tage später war das Pflegekind in Obhut genommen. Drei Wochen später dann Entwarnung. Es war gar keine Pornoseite, sondern eine Seite für sinnliche Unterwäsche. Der Pflegevater wollte seiner Frau mal ein besonderes Geschenk machen. Das Gericht lud zwei Wochen später zum Termin im Verbleibensverfahren. Die „Gefahr“ für das Kind sei ja nun vorüber, dann könne es ja zurückgeführt werden. Doch das Jugendamt stellte sich stur. Unser Fachdienst sagt ganz klar, dass niemals ein Kind in einer Pflegefamilie leben dürfe, in der der Verdacht des sexuellen Missbrauchs besteht oder bestand. Diese Familie hier wird nie wieder ein Kind vermittelt bekommen. Zudem sei es aus Sicht der Fachabteilung für das Kind besser, jetzt in einer Wohngruppe zu leben. Das Kind komme bald zur Schule. Dort müsse es sich in einer Gruppe integrieren. Da sei es gut, wenn es schon jetzt in der Wohngruppe Gruppenerfahrungen sammeln könne. Die Aufbewahrung in der Pflegefamilie bis jetzt sei gut und wichtig für das Kind gewesen, jetzt habe die Pflegefamilie aber keine Funktion mehr. Das Kind brauche ein größeres Setting. Schließlich komme es ja auch schon in vier bis fünf Jahren in die Pubertät, da sei es hilfreich, nicht zu fest und intensiv an fremde Personen, hier die Pflegeeltern gebunden zu sein. Diese haben bisher einen guten Job gemacht. Sie seien aber nun einmal nur Dienstleister und keine richtigen Eltern. Jetzt kümmere sich wieder das Team im Jugendamt um das Kind. Das Kind fühle sich im Übrigen sehr wohl in der Wohngruppe, habe dort schon Freunde gefunden und habe noch nicht einmal nach den Pflegeeltern gefragt. Um das Kind nicht zu verwirren lehne man auch Umgang ab. So. So. Der Richter erließ zum Glück dennoch die Verbleibensanordnung. Schließlich seien die Pflegeeltern die sozialen Eltern des Kindes. Von ihnen gehe keine Gefahr aus. Das OLG hob dann sechs Wochen später die Anordnung wieder auf. Nun sei das Kind schon so lange aus der Familie raus. Ein ständiges Hin und Her wolle man vermeiden. Dem Kind gehe es offenbar in der Wohngruppe gut (sagt das Jugendamt). Da sei es besser, wenn es jetzt dort auch bleibe.

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