Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Das Kind lebt seit über 5 Jahren in der Pflegefamilie. Es geht ihm dort gut Die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern klappt ganz gut. Der Vater ist zwar schwierig, man weiß nie so recht, was er denkt und plant. Aber die Mutter schafft es immer wieder, ihn zu beruhigen. Die Umgänge laufen alle 8 Wochen für 1-2 Std. in Begleitung problemlos. Alle sind zufrieden. Vor allem das Kind.

Dann erwähnte die Mitarbeiterin vom Jugendamt am Ende eines  Hilfeplangesprächs beiläufig, dass nun ja auch das Gerichtsverfahren abgeschlossen sei. Dort wurde festgelegt, dass das Kind dauerhaft in der Pflegefamilie verbleiben solle. Das sei doch toll. Die Pflegeeltern waren „überrascht“. Von einem Gerichtsverfahren hörten sie zum 1. Mal. Sie fragten nach, doch nähere Informationen dazu hatte die Dame vom Jugendamt auch nicht. Die Pflegeeltern baten daraufhin ihren Anwalt, beim Gericht nachzufragen. Dem wurde vom zuständigen Richter mitgeteilt, er solle sich keine Sorgen machen, alles sei gut. Das Verfahren sei im Sinne der Pflegeeltern ausgegangen. Wenn er darauf bestehe, könne er auch gerne in die Akte schauen. Das tat der Anwalt dann auch. Und erfuhr interessante Dinge. Es war ein Sachverständigengutachten zur Frage der Vernachlässigung des Kindes durch die leiblichen Eltern vor der Herausnahme eingeholt worden. Das lag der Akte aber nicht bei. „Datenschutz“.

Im gerichtlichen Anhörungstermin hatten sich die Eltern darauf geeinigt, dass zukünftig nur noch der Vater sorgeberechtigt sei. Die Mutter war raus. Beide waren mit dem Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie „derzeit“ einverstanden. Das Jugendamt versprach in der Anhörung, den Umgang deutlich zu erweitern, als Gegenleistung für die Kooperation der Eltern. Die Verfahrensbeiständin hatte sich nicht mit dem Kind unterhalten, um der „Sachverständigen nicht ins Handwerk zu greifen“. Das Verfahren war beendet. Alle waren zufrieden.

Die Pflegeeltern hatten also jetzt nur noch den (schwierigen) Vater als sorgeberechtigten Ansprechpartner, durften erweiterten Umgang erwarten und erfuhren nichts über die Vernachlässigung ihres Kindes. Wenigstens wurde der Richter rot, als der Anwalt das rechtswidrige Unterbleiben der Beteiligung der Pflegeeltern am Verfahren deutlich kritisierte. Was nur leider am Verfahren nichts mehr änderte. Die Akte war und blieb zu.

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