Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Frage:

Unser 16-jähriges Pflegekind hat ein Vermächtnis erhalten – einen höheren Geldbetrag. Die leibliche Mutter hat die alleinige elterliche Sorge. Sie darf von dem Geld nichts wissen, sonst wäre es vermutlich schnell weg. Was können wir tun?

Antwort:

Sobald das Geld in den Händen Ihrer Pflegetochter ist, hat die Mutter Zugriff darauf. Aber: Der Anspruch auf Auszahlung eines Vermächtnisses muss innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis geltend gemacht werden.