Dez. 25, 2014 | Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern
Pflegeeltern müssen manchmal einen Anwalt beauftragen. Wenn sie einen Verbleibensantrag stellen, sich in einem Sorgerechtsverfahren beteiligen, einen Umgangsantrag abwehren, ein erhöhtes Pflegegeld erstreiten wollen oder beantragen, dass ihnen die Vormundschaft...
Dez. 19, 2014 | Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern
(Text zur Verfügung gestellt von Institut für Vollzeitpflege und Adoption (IVA) e.V. – KomJu 3-2014) Im Rahmen einer vom 23.3. – 02.04.2014 durch England führenden Studienreise hatte ich die Möglichkeit das Kooperationsprojekt „Rückkehrprozesse von...
Dez. 10, 2014 | Leibliche Eltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, Vormundschaft
Folgender Fall: Die leibliche Mutter hatte das alleinige elterliche Sorgerecht. Sie war mit dem Vater bei der Geburt nicht verheiratet. Eine Sorgeerklärung hat sie nicht unterschrieben. Ihr wurde das Sorgerecht entzogen und auf einen Vormund übertragen. Das Kind lebt...
Dez. 3, 2014 | Leibliche Eltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern, Vormundschaft
Wenn leiblichen Eltern die elterliche Sorge oder Teile davon entzogen wurde, wird ein Vormund (bei vollständigem Entzug) oder ein Pfleger (teilweiser Entzug) bestellt. Das ist in der Regel das zuständige Jugendamt als Amtsvormund oder Amtspfleger. Da der Gesetzgeber...
Nov. 28, 2014 | Leibliche Eltern, Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern
Umgang. Immer wieder Umgang. Es vergeht kaum ein anwaltlicher Arbeitstag, an dem nicht irgendwie das Thema Umgang Thema ist. Folgendes daher vorab grundsätzlich zum Thema Umgang der in Pflegefamilien lebenden (Pflege-) Kinder: In § 1626 Abs. 3 BGB steht: „Zum Wohl des...
Nov. 21, 2014 | Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern
Nach § 1632 BGB gilt: Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält. Damit kann derjenige oder diejenige, der/die das Sorgerecht für ein Kind hat, von jedem die...
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