Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Jugend- und Familienminister der Bundesländer (JFMK) haben auf ihrer Konferenz im Juli 2010 in Schwerin über das zukünftige Vorgehen in der Kinder- und Jugendpolitik und hier vor allem im Bereich des Pflegekinderwesens gesprochen. Dabei kam der folgende Beschluss heraus:

Die Jugend- und Familienminister halten es für notwendig, die Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Deutschland zu verbessern, um möglichst jedem Kind, das nicht in seiner eigenen Familie aufwachsen kann – und für das die Unterbringung in einer Familie die geeignete Hilfeform darstellt – die Möglichkeit zu geben, in einer Pflegefamilie zu leben. Bis zur kommenden Jugend- und Familienministerkonferenz 2011 soll eine Arbeitsgruppe Vorschläge für eine solche Reform vorlegen.

Vor dem Hintergrund, das Pflegekinderwesen weiter ausbauen zu wollen, sehen die Jugendministerinnen und -minister kritisch, dass im Dezember 2009 auf Bundesebene entschieden worden ist, dass Bereitschaftspflege als eine gewerbliche Tätigkeit gilt. Aus Sicht der Mitglieder der JFMK sind damit negative Auswirkungen auf bestehende Pflegeverhältnisse verbunden. Außerdem werde die Gewinnung neuer Pflegefamilien erheblich erschwert. Deshalb wird das Bundesfamilienministerium aufgefordert, diese Bewertung möglichst schnell zu überprüfen – vor allem, da die JFMK der Begründung auf Bundesebene nicht folgen kann. Dort führt man an, dass bei Bereitschaftspflegestellen auch ohne Unterbringung von Pflegekindern so genannte Platzhaltekosten oder Bereitschaftsgelder von den Jugendämtern gezahlt würden. Das aber entspreche weitestgehend nicht der Wirklichkeit, so die Länderministerinnen und -minister. Im Regelfall erhielten Bereitschaftspflegefamilien erst dann ein Pflegegeld, wenn auch ein Kind in der Familie untergebracht werde.