Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die Europäische Union will eine neue Richtlinie verabschieden. Danach wären alle Mitgliedsstaaten, also auch Deutschland verpflichtet, den Mutterschutz auszuweiten. Der soll dann bis zu zwanzig Wochen lang sein können. Diese Regelung zum Mutterschutz soll auch für Eltern gelten, die ein Kind von weniger als 12 Monaten adoptieren. Das wäre  in der Tat eine völlig neue Regelung. Bislang haben Eltern, die ein  Kind adoptieren diese Möglichkeit nicht. Lediglich Elternzeit können sie nehmen. Mutterschutz unterscheidet sich aber erheblich von Elternzeit. Es gibt vollen Lohnausgleich, man darf mindestens sechs Wochen nach der Adoption gar nicht arbeiten. Die näheren Einzelheiten der Richtlinie sind noch nicht bekannt. Aber bereits jetzt steht fest: Warum soll das Gleiche nicht auch für Pflegeeltern gelten? Auch Eltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, brauchen mindestens sechs Wochen Mutterschutz. Zudem gehen sehr vielen Adoptionen langjährige Pflegeverhältnisse voraus. Adoptionen „über Nacht“ gibt es doch nur in Ausnahmefällen.  Darum muss ganz klar gefordert werden, dass Eltern, die ein Kind als Pflegekind aufnehmen, mindestens sechs Wochen nach der Aufnahme von allen (Arbeits-) Pflichten freigestellt werden – bei vollem Lohnausgleich. Damit würde man den Kindern wirklich was Gutes tun – und ihnen einen gelungen Start ins neue (Familien-) Leben ermöglichen