Als Fachanwalt für Familienrecht publiziere ich auf diesem Blog regelmäßig qualitativ hochwertige Artikel, neue Gerichtsurteile oder aktuelle Veröffentlichungen zum Recht des Pflegekindes und des Adoptivkindes. Ich freue mich auf Ihr Feedback, Ihre Fragen und interessante Diskussionen!
Neulich im Amtsgericht
Fragen & Antworten
Neueste Beiträge
Kategorien
- Adoption
- Aktuell
- Allgemein
- Artikel
- Biografie
- Eingliederungshilfe
- Falsch & Richtig – aufgeklärt
- Fam-Ki: Institut für Familienrecht & Kindeswohl
- Familiengericht
- FASD
- Fernschule
- Finanzen
- Fragen und Antworten
- Gefahrenhinweis
- Gerichtsurteil
- Geschichten des Pflegekinder-Alltags
- Jugendamt
- Kanzleigeschichten
- Kommentar
- Leibliche Eltern
- Neulich im Amtsgericht
- NEWS
- Pflege
- Pflegeeltern
- Pflegegeld
- Pflegekinderrecht international
- Rechte des Adoptivkindes und der Adoptiveltern
- Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern
- Rechtliches
- seelische Behinderung
- Sorgerecht
- Umgangsbegleiter
- Umgangspfleger
- Uncategorized
- Veröffentlichung
- Versicherung
- Vormundschaft
- Zitat
- §35a SGB VIII
Neueste Kommentare
- Kerstin bei Rechtliches: BAföG für Pflegekinder – Antragsstellung schon ab der 10 Klasse möglich
- Kerstin bei Rechtliches: BAföG für Pflegekinder – Antragsstellung schon ab der 10 Klasse möglich
- Tanja Dahlhoff bei #96 Das Jugendamt steht vor der Tür, um unser Pflegekind abzuholen – was können wir tun und worauf ist zu achten?
- Sabine Schaefer bei #92 Reisen mit Pflegekind – welche Reisen sind „erlaubt“ und über welche Aufenthalte müssen die Sorgeberechtigten informiert werden?
- đồng hồ đếm ngược bei Neulich im Amtsgericht 68
Archiv
- Dezember 2025
- November 2025
- Oktober 2025
- September 2025
- August 2025
- Juli 2025
- Juni 2025
- Mai 2025
- April 2025
- März 2025
- Februar 2025
- Januar 2025
- Dezember 2024
- November 2024
- Oktober 2024
- September 2024
- August 2024
- Juli 2024
- Juni 2024
- Mai 2024
- April 2024
- März 2024
- Februar 2024
- Januar 2024
- Dezember 2023
- November 2023
- Oktober 2023
- September 2023
- August 2023
- Juli 2023
- Juni 2023
- Mai 2023
- April 2023
- März 2023
- Februar 2023
- Januar 2023
- Dezember 2022
- November 2022
- Oktober 2022
- September 2022
- August 2022
- Juli 2022
- Juni 2022
- Mai 2022
- April 2022
- März 2022
- Februar 2022
- Januar 2022
- Dezember 2021
- November 2021
- Oktober 2021
- September 2021
- August 2021
- Juli 2021
- Juni 2021
- Mai 2021
- April 2021
- März 2021
- Februar 2021
- Januar 2021
- Dezember 2020
- November 2020
- Oktober 2020
- September 2020
- August 2020
- Juli 2020
- Juni 2020
- Mai 2020
- April 2020
- März 2020
- Februar 2020
- Januar 2020
- Dezember 2019
- November 2019
- September 2019
- August 2019
- Mai 2019
- April 2019
- März 2019
- Februar 2019
- November 2018
- Oktober 2018
- September 2018
- August 2018
- Juli 2018
- Juni 2018
- Mai 2018
- März 2018
- Januar 2018
- Dezember 2017
- November 2017
- Oktober 2017
- September 2017
- August 2017
- Juni 2017
- April 2017
- März 2017
- Dezember 2016
- November 2016
- Oktober 2016
- September 2016
- August 2016
- Juni 2016
- April 2016
- März 2016
- Januar 2016
- Dezember 2015
- November 2015
- Oktober 2015
- September 2015
- August 2015
- Juli 2015
- Juni 2015
- Mai 2015
- April 2015
- März 2015
- Februar 2015
- Januar 2015
- Dezember 2014
- November 2014
- Oktober 2014
- September 2014
- August 2014
- Juli 2014
- Juni 2014
- Mai 2014
- April 2014
- November 2011
- Oktober 2011
- April 2011
- März 2011
- Februar 2011
- Januar 2011
- Dezember 2010
- November 2010
- Oktober 2010
- September 2010
- August 2010
- Juli 2010


Hallo,
wir suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit das Geschwisterkind was jetzt 1,5 Wochen alt ist zu unserem Pflegekind zu bekommen.Wir kommen aus 54293 Trier und haben uns bereit erklärt dieses Kind zu seinem 18 Monaten alten Bruder zu holen da wir der Meinung sind das Geschwister zusammen gehören.Jetzt hat ein neues Jugendamt wegen Umzug der Mutter was jedoch über die Aufnahme zu uns informiert war das Baby einfach neu vermittelt.Haben wir eine Chance dagegen anzugehen ? Die Kinder sind zu dritt das erste Kind fast 3 lebt in einer anderen Famielie mit der wir sehr viel Kontakt haben.Es wurde als Bereitschaftskind dort untergebracht und ist dann nach Monaten dort geblieben.Da diese schon über 50 sind kam der Bruder dann zu uns .Aber jetzt noch eine neue Familie ???
Traurig und hoffen auf Hilfe
LG Fam. Wilbertz
Hallo, einen Rechtsanspruch haben Sie als Pflegeeltern des Geschwisterkindes nicht. Das Familiengericht ist jedoch verpflichtet, eine kindeswohlorientierte Entscheidung zu treffen. Das einzige was Sie tun können ist es daher, einen einfachen, formlosen Brief an das zuständige Fasmiliengericht (Lebensmittelpunkt des Kindes) zu schicken und Ihr Anliegen zu schildern. Der Richter ist gehalten, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen. Sonst bleibt nur der (anspruchslose) Bitte, Bitte Weg über das JA oder die leiblichen Eltern. MfG Matthias Westerholt
Hallo, nach der Trennung und Scheidung würde der Pflegevertrag mit meinem Kind nur noch mit dem Pflegevater fortgeführt. Ich habe per Beschluss Umgang, seit fünf Jahren, ohne dass der Pflegevater sich dazu bereit erklärt von dem Pflegegeld, das er monatlich erhält, für die Tage, die er einspart, wenn das Kind bei mir ist, an mich abzutreten. Ich habe bereits 2012 beim JA einen Antrag deswegen gestellt, den diese aber mit dem Hinweis, der Pflegevater könnte nicht gezwungen werden, nicht bearbeiten. Statt dessen riet man mir für das Kind Sozialhilfe zu beantragen. Hierbei erhielt ich allerdings die Auskunft, dass dies Sozialbetrug wäre, da das Kind bereits finanziert würde. Meine Bitte an das JA eine Einzelfallentscheidubg zu treffen, wurde abgelehnt, weil ich nicht in die Hilfeplanung eingebunden bin. Meinen Wunsch in die Hilfeplanung eingebunden zu werden, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass nur Personen mit Pflegevertrag an der Hilfeplanung eingebunden werden könnten. Mittlerweile hat der Pflegevater zusammen mit der Vormünderin einen Antrag auf Aussetzung des Ungangs gestellt, weil ihm „mein Rumproleten wegen Geld“ störe. Jetzt wird wieder das Kind und ich begutachtet, ob die Umgänge überhaupt förderlich sind. Wie kann ich mich überhaupt noch für dieses Kind engagieren?
Hallo. Insgesamt eine sehr schieirige Situation. Ihr „Ansehen“ beim JA ist sicheer nicht sehr hoch, sie „nerven“. Nichtsdestotrotz haben Sie einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Kind gut tuzt. Davon ist nach einer so langen Zeit des Zusammenlebens auszugehen. Insgesamt ist auch beim Familiengericht das „Ansehen“ von (ehemaligen) Pflegeelteern nicht sehr hoch, so dass man regelmäßig ganz schön kämpfen muss, um sich dem Kind als Bindungsperson zu erhalten. Nicht schön aber leider Realität. Wenn Sie, im Sinne des Kindes, das (fremde) Kind tageweise betreuen, nämlich immer dann, wenn Sie Umgang habern, erbringen Sie damit Jugendhilfeleistungen, die zu honorieren sind. Da ist die Rechtslage eindeutig. Dieses durchzusetzen, kann aber nur der oder die sorgeberechtigte Person.