Als Fachanwalt für Familienrecht publiziere ich auf diesem Blog regelmäßig qualitativ hochwertige Artikel, neue Gerichtsurteile oder aktuelle Veröffentlichungen zum Recht des Pflegekindes und des Adoptivkindes. Ich freue mich auf Ihr Feedback, Ihre Fragen und interessante Diskussionen!
Willkommen!
Jan. 16, 2015 | Rechte des Pflegekindes und der Pflegeeltern
Hallo,
wir suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit das Geschwisterkind was jetzt 1,5 Wochen alt ist zu unserem Pflegekind zu bekommen.Wir kommen aus 54293 Trier und haben uns bereit erklärt dieses Kind zu seinem 18 Monaten alten Bruder zu holen da wir der Meinung sind das Geschwister zusammen gehören.Jetzt hat ein neues Jugendamt wegen Umzug der Mutter was jedoch über die Aufnahme zu uns informiert war das Baby einfach neu vermittelt.Haben wir eine Chance dagegen anzugehen ? Die Kinder sind zu dritt das erste Kind fast 3 lebt in einer anderen Famielie mit der wir sehr viel Kontakt haben.Es wurde als Bereitschaftskind dort untergebracht und ist dann nach Monaten dort geblieben.Da diese schon über 50 sind kam der Bruder dann zu uns .Aber jetzt noch eine neue Familie ???
Traurig und hoffen auf Hilfe
LG Fam. Wilbertz
Hallo, einen Rechtsanspruch haben Sie als Pflegeeltern des Geschwisterkindes nicht. Das Familiengericht ist jedoch verpflichtet, eine kindeswohlorientierte Entscheidung zu treffen. Das einzige was Sie tun können ist es daher, einen einfachen, formlosen Brief an das zuständige Fasmiliengericht (Lebensmittelpunkt des Kindes) zu schicken und Ihr Anliegen zu schildern. Der Richter ist gehalten, sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen. Sonst bleibt nur der (anspruchslose) Bitte, Bitte Weg über das JA oder die leiblichen Eltern. MfG Matthias Westerholt
Hallo, nach der Trennung und Scheidung würde der Pflegevertrag mit meinem Kind nur noch mit dem Pflegevater fortgeführt. Ich habe per Beschluss Umgang, seit fünf Jahren, ohne dass der Pflegevater sich dazu bereit erklärt von dem Pflegegeld, das er monatlich erhält, für die Tage, die er einspart, wenn das Kind bei mir ist, an mich abzutreten. Ich habe bereits 2012 beim JA einen Antrag deswegen gestellt, den diese aber mit dem Hinweis, der Pflegevater könnte nicht gezwungen werden, nicht bearbeiten. Statt dessen riet man mir für das Kind Sozialhilfe zu beantragen. Hierbei erhielt ich allerdings die Auskunft, dass dies Sozialbetrug wäre, da das Kind bereits finanziert würde. Meine Bitte an das JA eine Einzelfallentscheidubg zu treffen, wurde abgelehnt, weil ich nicht in die Hilfeplanung eingebunden bin. Meinen Wunsch in die Hilfeplanung eingebunden zu werden, wurde abgelehnt mit der Begründung, dass nur Personen mit Pflegevertrag an der Hilfeplanung eingebunden werden könnten. Mittlerweile hat der Pflegevater zusammen mit der Vormünderin einen Antrag auf Aussetzung des Ungangs gestellt, weil ihm „mein Rumproleten wegen Geld“ störe. Jetzt wird wieder das Kind und ich begutachtet, ob die Umgänge überhaupt förderlich sind. Wie kann ich mich überhaupt noch für dieses Kind engagieren?
Hallo. Insgesamt eine sehr schieirige Situation. Ihr „Ansehen“ beim JA ist sicheer nicht sehr hoch, sie „nerven“. Nichtsdestotrotz haben Sie einen Anspruch auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Kind gut tuzt. Davon ist nach einer so langen Zeit des Zusammenlebens auszugehen. Insgesamt ist auch beim Familiengericht das „Ansehen“ von (ehemaligen) Pflegeelteern nicht sehr hoch, so dass man regelmäßig ganz schön kämpfen muss, um sich dem Kind als Bindungsperson zu erhalten. Nicht schön aber leider Realität. Wenn Sie, im Sinne des Kindes, das (fremde) Kind tageweise betreuen, nämlich immer dann, wenn Sie Umgang habern, erbringen Sie damit Jugendhilfeleistungen, die zu honorieren sind. Da ist die Rechtslage eindeutig. Dieses durchzusetzen, kann aber nur der oder die sorgeberechtigte Person.