Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Wer sich über den Umgang des Kindes mit seinen leiblichen Eltern gerichtlich einigt oder zu einem bestimmten Umgang gerichtlich verpflichtet wird, kann die Einigung oder den Beschluss jederzeit angreifen, wenn sich die Umstände geändert haben. Einfachstes Mittel: Das umgangsrechtliche Vermittlungsverfahren. Hier wird nicht gleich neu gestritten und gerungen sondern lediglich mit Hilfe des Gerichts über eine „Anpassung“ diskutiert. Ein sehr mildes, sehr erfolgreiches und sehr konfliktentschärfendes Verfahren.

Hier können Sie mehr über das Verfahren herausfinden:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)