Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht. Die Pflegeeltern wollten sich die elterliche Sorge übertragen lassen. Die alleinsorgeberechtigte leibliche Mutter war damit einverstanden. „Dem Kind geht es dort gut. Das soll so bleiben. Sie soll sich da sicher fühlen. Dazu müssen die Pflegeeltern dann aber auch die volle Verantwortung haben“.
Das Gericht fragte, wog ab und prüfte. Ob sich das die Mutter denn auch gut überlegt habe. Ob sie ihr Kind denn gar nicht mehr sehen wolle. Was denn sei, wenn sie ihre Meinung ändere usw.. Die leibliche Mutter blieb standhaft. „Nein. Ich weiß, was ich will. Das ist das Beste für meine Tochter.“

Dann kam das Jugendamt an die Reihe. „Wir sind dagegen. Pflegeeltern, die die elterliche Sorge haben, denken oft, dass es sich um ihr eigenes Kind handele. Dann geben sie es später, im Falle eines Falles, nicht wieder her.“ Wichtig sei es, dass Pflegeeltern immer wissen und erkennen, dass sie nur Leistungserbringer sind und das Kind nur auf Zeit haben. Im Vordergrund müsse immer die Zusammenführung von leiblicher Mutter und Kind stehen. Egal, wie lange es dauere. Und auch dann, wenn die leibliche Mutter es, wie hier, gar nicht wolle. Darum dürften Pflegeeltern niemals die elterliche Sorge bekommen. Dann fühlten sie sich stark und kämpfen für das fremde Kind. Das führe oft zu ganz harten Verhandlungen vor Gericht.

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