Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Neulich im Amtsgericht. Das Kind lebte seit einem Jahr in der Pflegefamilie. Es war drei Monate nach der Geburt aus dem mütterlichen Haushalt herausgenommen worden. Die Mutter hatte keinen festen Wohnsitz, war abhängig von Drogen und arbeitete mit dem Jugendamt nicht zusammen.

Der Versuch, beide in einer Mutter-Kind-Einrichtung unterzubringen scheiterte – die Mutter brach die Maßnahme schon nach zwei Wochen wieder ab. Drogen konsumierte sie weiterhin, was sie offen zugab, eine Wohnung hatte sie noch immer nicht. Ihr Partner , der immer an ihrer Seite war, meldete sich zwar als „Vater“, konnte aber ein Jahr nach der Geburt noch immer keine Vaterschaftsanerkennung vorweisen.

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