Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Grundsätzlich haben Kinder Anspruch auf die Leistungen aus der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Also auf Leistungen (Geld- oder Sachleistung durch Pflegedienst) zum Ausgleich einer besonderen Pflegebedürftigkeit (Reinigen, Versorgen, Beschützen). Was ist jedoch mit der Anrechnung dieses Geldes auf das Pflegegeld, das vom Jugendamt nach dem SGB VIII bezahlt wird? Der Gesetzgeber hat nicht immer vermeiden können, dass verschiedene Leistungsträger für den gleichen oder einen ähnlichen Bedarf Leistungen erbringen. So gibt es beispielsweise Überschneidungen bei dem Pflegegeld vom Jugendamt und dem Elterngeld oder der Eingliederungshilfe, die vom Sozialamt bezahlt wird. Es ist dann völlig in Ordnung, dass die Leistungen teilweise (Eingliederungshilfe) oder ganz (Elterngeld) angerechnet werden.

Nicht in Ordnung ist es aber, wenn, wie von vielen Jugendämter praktiziert, das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung immer und in voller Höhe auf das Pflegegeld vom Jugendamt angerechnet wird. Hier muss differenziert werden.

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