Pflegekinderrecht-Blog

Neulich bei den Pflegeeltern

Rechtsanwalt Matthias Westerholt aus Bremen informiert

Die faktischen Bezugspersonen sollten auch die rechtlich befugten Bezugspersonen sein, sagen die Familiengerichte. Darum werden auch fast alle Pflegeeltern, die sich trauen, einen Antrag zu stellen, zu Vormündern oder Pflegern ihrer (Pflege-) Kinder bestellt. Anderer Auffassung sind lediglich die Jugendämter.

Dasselbe Problem haben wir bei dem Thema Namensänderung. Dauerpflegekindern geht es am besten, wenn sie auch den Nachnamen ihrer (Pflege-) Familie tragen. Das ergibt Sicherheit, Zugehörigkeit, Verbindlichkeit, Normalität. Sagen die Verwaltungsgerichte. Anderer Auffassung sind lediglich die Jugend- und Einwohnermeldeämter. Da wird dann von Identität, Zugehörigkeit, Wurzeln oder vom ewigen Band zwischen Kindern und ihren leiblichen Eltern geredet. Mit dem Ergebnis, dass Kinder jahrelang nach außen erkennbar machen müssen, dass sie irgendwie nicht dazu gehören. Ihre Familie zwar ihre Familie aber eben doch nicht die „richtige“ Familie ist.

Glücklicherweise folgen die Verwaltungsgerichte dieser Argumentation in der Regel nicht. So auch nicht das Verwaltungsgericht Hannover in einer bemerkenswert deutlichen pro-Namensänderung Entscheidung.

Erfahren Sie hier mehr zu diesem Thema:

Zum Artikel auf der Westerholt + Partner Website (externer Link)