Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aktuellen Beschluss klargestellt, dass das Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht auf das Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege angerechnet werden darf.
In den letzten Jahren sind Jugendämter mehr und mehr dazu übergegangen, das Geld, welches den Pflegeeltern für eine Beeinträchtigung ihres Pflegekindes aus der Pflegeversicherung bezahlt wurde, auf das Pflegegeld im Rahmen der Vollzeitpflege anzurechnen – oder anrechnen zu wollen.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss deutlich gemacht, dass eine solche Verrechnung nicht möglich ist, da eine Anrechnung des Pflegeversicherungsgeldes das den Pflegeeltern zustehende Pflegegeld nach § 39 SGB VIII vermindern würde – und es für eine solche Verrechnung keine gesetzliche Grundlage gibt.
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